Getreidekonservierung mit Säure erfordert vereinfachtes HACCP-Verfahren
Neues aus der Schweinewelt

Landwirte müssen beim Einsatz von Zusatzstoffen, wie z.B. Propionsäure, ein HACCP-Konzept einrichten und die Anforderungen aus dem Anhang 2 der Futtermittelhygiene-Verordnung einhalten, da sie nicht mehr Primärproduzent sind.

HACCP ist ein Verfahren zur Gefahrenanalyse mittels kritischer Kontrollpunkte, also ein System zur Risikominimierung.

Im Fall der Getreidekonservierung mit Säure muss nur für diesen einen  Arbeitsschritt ein vereinfachtes HACCP durchgeführt werden.

Hierzu gibt der Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) ein „Merkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb – Teil 1: Säuren als Konservierungsmittel“ heraus.

Diesem Merkblatt ist ein  Protokoll zum Einsatz von Säuren beigefügt, das von den Kontrollbehörden  anerkannt ist. Darin ist einzutragen: Datum, eingesetzte Säure, Art, Menge und ggf. Feuchte des Futtermittels, Säuredosierung und Überprüfung der Dosiergenauigkeit.

Grundsätzlich sind die Belege über den Kauf von Zusatzstoffen schon jetzt fünf Jahre aufzubewahren (Rückverfolgbarkeit).

 

Weitere Informationen unter

 

http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/tier/nav/226/article/10458.html

 

 

oder von:

 

 

 

Andrea Meyer
Fachreferentin Futter und Fütterung
Telefon: 0511 3665-1479
Telefax: 0511 3665-1521
E-Mail

 

Quelle: lwk-niedersachsen.de

 
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